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Für die Machtbegrenzung höchster Behörden


„Es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder Mensch,
der Macht in den Händen hat, geneigt ist,
sie zu missbrauchen. Er geht soweit,
bis er Schranken findet.“
Montesquieu



Demokratische Entscheide durchsetzen
Wie kann es sein, dass Volksinitiativen nicht umgesetzt werden?
Oder die Umsetzung verwässert wird und Jahrzehnte dauert?

Nicht zulassen, dass sich Politiker zu Göttern erheben
Wie kann es sein, das manche glauben
das Recht zu haben, Volksinitiativen vorzuzensieren?

Kein Richter und kein Bundesrat
verfügen also über eine gottähnliche Legitimation und höherer Einsicht, Entscheide des Volkes als falsch aufzuheben. Denn das ist es worum es im Kern geht. Wer erlaubt sich über dem Volke zu stehen? Wer glaub gottähnlich zu sein? Wir jedenfalls nicht. Und so mag falsch oder richtig sein, was wir glauben. Aber wir möchten, dass niemand sich erhebt und zum Hüter des Volkes macht. Und so sprechen wir alle an, die an Gerechtigkeit und Recht glauben und sich dafür einsetzen möchten.

Wenn das Bundesgericht Recht anders als führer auslegt spricht es von einer Praxisänderung. Selbstverständlich wohlbegründet, dreifach erwogen und über viele Seiten definiert.

Wenn der Bundesrat sich über geltendes Recht und geltende Regeln hinweg setzt, spricht er von Notrecht. Selbstverständlich wohlgeprüft, professionell kommuniziert und medial unterstützt.


Macht muss man sich nehmen, Sie wird nicht geschenkt oder verliehen. Wer Macht nicht verteidigt und einfordert, wird bevormundet. Die zunehmende Bevormundung des Stimmbürgers möchten wir nicht mehr hinnehmen. Wir fordern die Macht und das letzte Wort des Bürgers ein.

Was ist also die Lösung? Die Lösung ist ein Direktentscheid. Ein Instrument, welches der Regierung, dem Parlament und dem Gericht eine unüberbrückbare Grenze setzt. Werden Volksinitiativen nicht umgesetzt, Referenden umgangen, verbiegen Gerichte den Volkswillen - kann der Direktentscheid die Umsetzung erzwingen. Der Direktentscheid ist dabei ein Notfallinstrument, dass von einer Vielzahl von Bürgern angerufen werden muss. Dafür ist der Direktentscheid direkt und umsetzbar. Er wird nicht zerredet und ausgelegt, er ist bereits ausgelegt und anwendbar. Sie entscheiden. Ihr Entscheid gilt.

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